Recht und Rechtsbeistand

Die kanadische Gerichtsbarkeit obliegt teils den Provinzen, teils dem Staat. Die wichtigsten Rechtsquellen sind die Verfassung, nämlich der Constitution Act

1867 und Canada Act 1982, die Gesetze sowie das case law. Bei Letzterem handelt es sich um das Fallrecht, das sich aus der Rechtsprechung der Bundes- und Provinzgerichte herausgebildet hat.

Zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem geringen Wert werden auf Provinzebene in erster Instanz bei den Provincial bzw. Small Courts (vergleichbar mit unseren Amtsgerichten) verhandelt, Streitigkeiten mit einem höheren Wert bei den Superior Courts (vergleichbar mit unseren Landgerichten). Zweite Instanz (für Berufungen) ist der Provincial Court of Appeal. Bestimmte Streitigkeiten, z. B. im Patentrecht, müssen direkt bei einem Federal Court (Bundesgericht) geltend  gemacht  werden.  Das  oberste  kanadische  Gericht  ist  der  Supreme Court. Die offizielle Gerichtssprache ist in allen Provinzen und Territorien bis auf Québec Englisch. [...]