Recht und Rechtsbeistand
Die kanadische Gerichtsbarkeit obliegt teils den Provinzen, teils dem Staat. Die wichtigsten Rechtsquellen sind die Verfassung, nämlich der Constitution Act
1867 und Canada Act 1982, die Gesetze sowie das case law. Bei Letzterem handelt es sich um das Fallrecht, das sich aus der Rechtsprechung der Bundes- und Provinzgerichte herausgebildet hat.
Zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem geringen Wert werden auf Provinzebene in erster Instanz bei den Provincial bzw. Small Courts (vergleichbar mit unseren Amtsgerichten) verhandelt, Streitigkeiten mit einem höheren Wert bei den Superior Courts (vergleichbar mit unseren Landgerichten). Zweite Instanz (für Berufungen) ist der Provincial Court of Appeal. Bestimmte Streitigkeiten, z. B. im Patentrecht, müssen direkt bei einem Federal Court (Bundesgericht) geltend gemacht werden. Das oberste kanadische Gericht ist der Supreme Court. Die offizielle Gerichtssprache ist in allen Provinzen und Territorien bis auf Québec Englisch. [...]
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Christina Klein
Kanada: Leben und arbeiten in Kanada
88 Seiten, DIN A5, Paperback
